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1&1 Vertrag kündigen – Anleitung, Kündigungsfrist und wichtige Besonderheiten

1&1 gehört zu den bekannten Telekommunikationsanbietern in Deutschland und bietet Verträge für Mobilfunk, DSL-Internet und Hosting-Dienste an. Viele Kunden nutzen 1&1 für Handyverträge oder Internetanschlüsse zu Hause. Trotzdem entscheiden sich viele Nutzer irgendwann dazu, ihren 1&1-Vertrag zu kündigen – zum Beispiel wegen eines Anbieterwechsels, eines Tarifwechsels oder um monatliche Kosten zu reduzieren.

In diesem Ratgeber erfährst du Schritt für Schritt, wie du deinen 1&1-Vertrag kündigen kannst, welche Kündigungsfristen gelten und welche Besonderheiten du bei diesem Anbieter beachten solltest.

1&1 Vertrag kündigen – Schritt für Schritt

Die Kündigung eines 1&1-Vertrags erfolgt meist über das 1&1 Control-Center, also das Kundenportal des Anbieters. So kündigst du deinen Vertrag:

Nach erfolgreicher Kündigung erhältst du normalerweise eine Bestätigung per E-Mail.

Alternativ kannst du auch kündigen über:

Kündigungsfrist bei 1&1 Verträgen

Die Kündigungsfrist hängt davon ab, welche Art von Vertrag du abgeschlossen hast.

Mobilfunkverträge

  • Mindestlaufzeit: 24 Monate
  • Kündigungsfrist: meist 1 Monat vor Vertragsende

Wenn du die Kündigungsfrist verpasst, verlängert sich der Vertrag häufig automatisch.

DSL- und Internetverträge

  • Mindestlaufzeit: oft 24 Monate
  • Kündigungsfrist: etwa 1 Monat zum Vertragsende
  • nach Ablauf oft monatlich kündbar

Besonderheiten bei 1&1 Verträgen

1&1 bietet häufig Verträge mit zusätzlichen Leistungen oder Hardware an. Zum Beispiel:

  • DSL-Internet mit Router
  • Mobilfunkvertrag mit Smartphone
  • Zusatzoptionen wie Streaming-Pakete oder Sicherheitssoftware

Diese Leistungen können unterschiedliche Vertragsbestandteile haben. Deshalb solltest du vor einer Kündigung prüfen:

  • welche Leistungen im Vertrag enthalten sind
  • ob Hardware im Vertrag enthalten ist
  • wann die Mindestlaufzeit endet

Hardware bei 1&1 Verträgen

Viele Internetverträge enthalten Geräte wie:

  • DSL-Router
  • WLAN-Hardware
  • Zusatzgeräte

Wenn du diese Geräte gemietet hast, müssen sie nach Vertragsende oft an 1&1 zurückgeschickt werden.

Anbieterwechsel bei 1&1

Wenn du zu einem anderen Anbieter wechseln möchtest, musst du deinen Vertrag häufig nicht selbst kündigen. Der neue Anbieter kann den Wechsel übernehmen. Dabei wird:

Dieser Vorgang wird Rufnummernmitnahme genannt.

Sonderkündigungsrecht bei 1&1

In bestimmten Situationen kannst du deinen Vertrag auch vorzeitig kündigen. Zum Beispiel bei:

Ob ein Sonderkündigungsrecht möglich ist, hängt vom jeweiligen Vertrag ab.

Häufige Gründe für eine 1&1 Kündigung

  • günstigere Angebote bei anderen Anbietern
  • Vertragslaufzeit endet
  • Tarifwechsel geplant
  • mehrere laufende Verträge

Gerade bei mehreren Verträgen gleichzeitig verliert man schnell den Überblick über Kündigungsfristen.

Tipp: Verträge und Kündigungsfristen im Blick behalten

Viele Menschen haben mehrere Verträge gleichzeitig:

  • Mobilfunkverträge
  • Internetverträge
  • Streaming-Abos
  • Versicherungen

Tools wie Ordely helfen dabei, Verträge zentral zu verwalten und rechtzeitig an Kündigungsfristen erinnert zu werden. So kannst du vermeiden, dass sich Verträge automatisch verlängern.

Häufige Fragen zur 1&1 Kündigung

Wie lange ist die Kündigungsfrist bei 1&1?

Bei vielen Verträgen beträgt die Kündigungsfrist 1 Monat zum Vertragsende.

Kann ich meinen 1&1 Vertrag jederzeit kündigen?

Das hängt von der Mindestlaufzeit ab. Viele Verträge laufen zunächst 24 Monate.

Kann ich meine Telefonnummer mitnehmen?

Ja. Bei einem Anbieterwechsel kann deine Rufnummer meist übertragen werden.

Muss ich Geräte zurückgeben?

Wenn du Router oder andere Geräte gemietet hast, müssen diese nach Vertragsende häufig zurückgesendet werden.

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Verträge und Abos zentral verwalten und Fristen rechtzeitig im Blick behalten.

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